EU-Offenlegungsverordnung: die praktische Umsetzung für wirklich nachhaltige Fonds

Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater sind verpflichtet, Anleger über aufzuklären. Die EU-Offenlegungsverordnung klärt, wie die Finanzwirtschaft dies die Anforderungen an die Finanzkommunikation, vom Pre-Marketing über den Verkaufsprospekt bis zum Reporting umsetzen können. Durch den einheitlichen Standard soll auch die Vergleichbarkeit von nachhaltigen Finanzprodukten in EU-Binnenmarkt für Anleger verbessert werden.

Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater sind bereits vorvertraglich – also in allen vertrieblich motivierten Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen zur Platzierung des Fonds – zur Information bezüglich der Ansätze zur Nachhaltigkeit und über mit ihr verbundene Risiken und Nachteile verpflichtet. Außerdem wird die fortlaufende Offenlegung von Strategien und Nachhaltigkeitsrisiken, inklusive Sorgfaltsprüfungsverfahren gefordert – relevant in allen Fondsbeschreibungen, Anleger-Reportings, Marktberichten etc.

(Kommentiert zu Absatz 10 und 12 der EU-Offenlegungsverordnung)

Initiatoren können auch nicht nichts schreiben – denn z. B. ist in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken auch der Fall vorgesehen, wenn man bei der objektiven Bewertung tatsächlich keinerlei Risiken entdeckt, auch dies nicht einfach zu testieren (ich erinnere mich an das obligatorische Negativstatement aus klassischen Verkaufsprospekten “Es liegen keine speziellen Risiken vor.”). Bei Nachhaltigkeitsrisiken muss dies begründet und beschrieben werden. Und zwar für den Anleger nachvollziehbar.

Empfehlung 1: Chance nutzen – und mehr machen, als gefordert ist

… schreib denk schreib …

Beispiel: Jährlicher Offenlegungsbericht > auch quartalsweise in Kurzform informieren > verbesserte Investoren- und Anlegerkommunikation

Kurzinformationen über Maßnahmen einschließlich Aspekte der Organisation, des Risikomanagements und der Unternehmensführung auf den Internetseiten bereitstellen > kurz ist gut, für einen schnellen Überblick > als Chance verstehen und auch mehr erzählen, als man muss; einzelne Aspekte aufgreifen und beispielhaft ausführen > Fonds-Blog mit regelmäßigen, informativen Berichten aus der Realität der Kapitalanlage

Die Verordnung empfiehlt, Marktinformationen z. B. zu den zugrunde liegenden Indizes, Lageberichte und nicht-finanzielle Informationen etc. zu veröffentlichen > z. B. als regelmäßige, persönliche Einschätzung des Fondsmanagers > auch als Podcast oder Marktinfo auf einem Youtube-Channel denkbar

Empfehlung 2: Keep it simple & true

Die Vorgaben zur Finanzkommunikation lassen sich weitgehend durch sprachliche und gestalterische Klarheit, aber vor allem durch Ehrlichkeit erfüllen.

(mehr folgt … schreib denk schreib …)

Empfehlung 3: Schönheit und Sprache sind Erfolgsfaktoren

Kreative sagen das seit Jahrzehnten: Ein gutes Design unterstützt das Produkt und den Verkauf. Es wirkt auf einer nicht-faktischen Ebene und gibt dem Käufer bzw. Investor ein gutes Grundgefühl. Es transportiert Wertigkeit, Qualität und trägt zur Klarheit bei. Das ist nichts Neues.

Neu ist, wie Nachhaltigkeit visualisiert werden kann. Dass es schwierig ist, sich vom ewigen Blättergrün abzugrenzen, ist unbenommen – Bilderwelten, Layouts und visuelle Elemente scheinen sich zu ähneln. Wenn alles Grün ist, hat der Anleger wieder keine Transparenz und erkennt die Unterschiede nicht. Wir empfehlen daher auch, sich gestalterisch zu differenzieren und ausgetretene Wege zu verlassen. Ein nachhaltiger Fonds braucht nicht zwingend ein grünes Deckblatt und auch kein Blatt im Logo. Die Welt hat bekanntlich viele Farben und Formen – Nachhaltigkeit kann auch Gelb wie Honig, Blau wie das Wasser, Orangerot wie die Erde im aufgehenden Sonnenlicht sein.

Dann die Sprache: Wenn schon das Editorial im Jahresbericht voller Tippfehler ist, dann kann man sich schon die Frage stellen, wieviel Sorgfalt und Qualität vom Fonds selbst zu erwarten ist. Anleger mögen sich auch fragen, wie exakt dann gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden – oder ob der Fondanbieter alles nicht so ganz genau nimmt. Das Dumme: Man selbst erkennt die eigenen Fehler selten. Daher sollte ein standardmäßiges, externes Korrektorat, mindestens aber das Vier-Augen-Prinzip im Unternehmen zum Grundsatz werden.

Formelle Anforderungen der EU-Offenlegungsverordnung in Bezug auf Sprache und Layout:

Quellen:

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